Rechtliche Neuigkeiten zum erneuten Lockdown
Lockdown für Fitnessstudios kommt! Ignorieren der zu erwartenden Maßnahmen ist brandgefährlich!
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Liebe EGYM-Kunden
die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder führten am 28. Oktober 2020 Videokonferenzen durch. Leider mit der für die Branche negativen Nachricht, eines weiteren Lockdowns für Fitnessstudios.
In den letzten Tagen hat die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Hans Geisler mehrere hundert Anrufe und E-Mails von Studiobetreibern erhalten, die eine Schließung ihres Studios nicht hinnehmen und den Klageweg beschreiten wollen. Damit geklagt werden kann, muss laut Dr. Geisler:
“in jedem Bundesland die Umsetzung der heute zu erwartenden Beschlüsse erfolgen. Während des ersten Lockdowns ist dies zunächst durch Allgemeinverfügungen und gegen Ende sodann einheitlich durch Verordnungen erfolgt. Falls dies auch erneut so geschieht, was zu erwarten ist, muss der Erlass der jeweiligen Verordnungen abgewartet werden, damit der Rechtsweg eröffnet ist. Sollte daher der Lockdown ab dem 02.11.2020 beschlossen werden, ist damit zu rechnen, dass die Verordnungen erst am Sonntag im Internet abrufbar und einsehbar sind. Sodann können wir loslegen und jeweils Eilverfahren einleiten!
Falls Sie ein solches Eilverfahren wünschen und damit wir ein solches im Falle eines Lockdowns schnellstmöglich für Sie durchführen können, haben wir für Sie als Download-Dokument ein Mandantenblatt beigefügt. Für eine Klage/Eilantrag benötigen wir dieses in ausgefüllter Form zurück.
Hier können Sie das Mandantenblatt downloaden."
In unserem Rechtsupdate-Webinar hatten wir nahezu 800 Teilnehmer. Für die jeweilige Studioverwaltung haben wir ein Skript zum Nachlesen und Nachschlagen erstellt, welches die im Webinar behandelten Fragen der Teilnehmer darstellt und beantwortet. Das Skript können Sie hier downloaden.
Sie erreichen Kanzlei von Dr. Hans Geisler, Christoph Franke und Kollegen per Mail: kanzlei@kgfk.de